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Der Flughafen Düsseldorf (DUS) ist das internationale Tor, das Düsseldorf und die Region Nordrhein-Westfalen im Westen Deutschlands bedient. Strategisch nur 7 Kilometer nördlich des Düsseldorfer Stadtzentrums gelegen, gehört er zu den verkehrsreichsten Flughäfen Deutschlands und verbindet jährlich Millionen von Passagieren mit Zielen in ganz Europa und weltweit. Der Flughafen verfügt über drei Passagierterminals und ist bekannt für seinen effizienten Service, moderne Einrichtungen und die hervorragende Anbindung an die Stadt und das Umland.
DUS ist ein wichtiges Drehkreuz für Urlaubs- und Geschäftsreisende und bietet ein umfangreiches Netz an Inlands- und internationalen Flügen. Er spielt eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Region. Passagiere profitieren von einer Vielzahl an Einkaufs-, Gastronomie- und Lounge-Angeboten sowie umfassenden Bodenverkehrsverbindungen. Der Flughafen Düsseldorf ist ein bedeutender Transitpunkt für Reisende, die in das Rheinland und darüber hinaus wollen.
Der Flughafen Düsseldorf gehört konstant zu den drittgrößten Flughäfen Deutschlands gemessen am Passagieraufkommen, nach Frankfurt und München. Im europäischen Vergleich zählt er zu den 25 verkehrsreichsten Flughäfen. Weltweit wird DUS zu den 100 verkehrsreichsten Flughäfen gezählt und bediente in den Jahren vor der Pandemie jährlich über 25 Millionen Passagiere.
Der Flughafen Düsseldorf liegt in der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), die UTC+1 ist. Während der Sommerzeit gilt die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), UTC+2.
Der Flughafen ist ungefähr 7 km (etwa 4,3 Meilen) vom Herzen Düsseldorfs entfernt und damit äußerst praktisch für Reisende.
Neben Düsseldorf bietet der Flughafen eine einfache Anbindung an nahegelegene Städte wie Duisburg, Essen und Köln. Die Metropolregion Rhein-Ruhr, eine der größten Ballungsräume Europas, ist in kurzer Fahr- oder Zugfahrt vom Flughafen aus erreichbar.
Der Flughafen Düsseldorf verfügt über drei miteinander verbundene Terminals: Terminal A, Terminal B und Terminal C.
Besuchen Sie die offizielle Website des Flughafens Düsseldorf für weitere Informationen: www.dus.com
Wenn Ihr Flug vom Flughafen Düsseldorf verspätet, annulliert oder überbucht ist, können Sie unter der EU-Verordnung Nr. 261/2004 (EU 261/EG 261) Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Verordnung schützt Fluggastrechte für Flüge, die von einem EU-Flughafen wie Düsseldorf starten, oder für Flüge, die an einem EU-Flughafen mit einer EU-Fluggesellschaft ankommen. Anspruch auf Entschädigung besteht sowohl bei europäischen als auch bei nicht-europäischen Fluggesellschaften, sofern Ihre Reise am Flughafen Düsseldorf beginnt.
Nach EU 261 richten sich die Entschädigungsbeträge nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Für Flüge bis zu 1.500 km können Sie bis zu 250 € pro Passagier geltend machen. Für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km kann die Entschädigung bis zu 400 € pro Passagier betragen. Für Flüge über 3.500 km kann die Entschädigung bis zu 600 € pro Passagier erreichen. Wenn Ihr Flug bei der Ankunft um mehr als drei Stunden verspätet ist, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wurde oder Ihnen wegen Überbuchung das Boarding verweigert wurde, können Sie für diese Beträge anspruchsberechtigt sein. Ausnahmen gelten bei außergewöhnlichen Umständen, wie schwerem Wetter oder Streiks der Flugsicherung.
Um Anspruch auf Entschädigung nach EU 261 zu haben, muss Ihr Flug entweder von einem EU-Flughafen gestartet sein oder an einem EU-Flughafen mit einer EU-Fluggesellschaft gelandet sein. Zum Beispiel sind Flüge, die von Düsseldorf in alle Ziele weltweit starten, abgedeckt, ebenso wie Flüge, die aus Nicht-EU-Ländern nach Düsseldorf ankommen, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, muss die Fluggesellschaft Ihnen die Wahl zwischen einer Erstattung oder einer Umbuchung zu Ihrem Endziel anbieten. Bei einer langen Verspätung haben Sie Anspruch auf Betreuung, einschließlich Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterkunft. Diese Rechte gelten unabhängig von Ihrem Tickettyp oder Tarif.
Entschädigungsansprüche können für Flüge der letzten drei Jahre geltend gemacht werden, abhängig von den örtlichen Verjährungsregelungen. Es ist wichtig, Ihre Flugbestätigung, Bordkarte und jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft aufzubewahren. Sie können Ihre Anspruchsberechtigung prüfen und den Anspruchsprozess mit Voos starten.
Wenn Ihr Flug vom Flughafen Düsseldorf verspätet oder annulliert wurde, kann Voos Ihren Anspruch prüfen und, falls berechtigt, im Auftrag mit der Fluggesellschaft verfolgen. Unser Service ist risikofrei – Gebühren fallen nur an, wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist. Je nach Ihrem konkreten Fall kann eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person möglich sein.
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