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      Über TUIfly (X3)

      TUIfly (IATA-Code: X3) ist eine namhafte deutsche Freizeitfluggesellschaft mit Hauptsitz in Hannover, Deutschland. Als Teil der renommierten TUI Group bietet TUIfly Charter- und Linienflüge zu einer Vielzahl von Urlaubszielen in Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten an. Die Fluggesellschaft ist für ihr Engagement für Passagierkomfort, Zuverlässigkeit und erschwingliche Reisemöglichkeiten bekannt. Der Hauptsitz der Airline befindet sich am Flughafen Hannover, mit weiteren Einsatzorten an mehreren großen deutschen Flughäfen.

      TUIfly (X3) verfügt über eine moderne Flotte, die hauptsächlich aus Boeing 737-800 besteht und sowohl Effizienz als auch Sicherheit für ihre Reisenden gewährleistet. Die Fluggesellschaft betreibt rund 30 Flugzeuge und bedient über 40 Ziele in mehr als 15 Ländern. Ob Sie einen sonnigen Kurzurlaub oder einen Städtetrip suchen, TUIfly bietet eine breite Auswahl an Strecken, die auf Freizeitreisende zugeschnitten sind. Weitere Informationen zu Flügen und Services finden Sie auf der offiziellen TUIfly-Website.

      Flotte und Ziele

      • Flottengröße: Ungefähr 30 Flugzeuge
      • Flugzeugtypen: Boeing 737-800, Boeing 737 MAX 8
      • Ziele: 40+ in Europa, Nordafrika und im Nahen Osten

      Fluggastrechte bei TUIfly (X3)

      Als Passagier mit TUIfly (X3) sind Sie durch die EU-Verordnung 261/2004 (EG 261) geschützt, die Ihre Rechte bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung wahrt. Diese Rechte gelten, wenn Ihr Flug von einem EU-Land abfliegt oder wenn Sie mit einem TUIfly-Flug in die EU fliegen, da TUIfly eine in der EU ansässige Fluggesellschaft ist. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben können, wenn Ihr TUIfly-Flug bei der Ankunft um mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wurde.

      Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab:

      • Bei Flügen bis zu 1.500 km: €250 pro Person
      • Bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km: €400 pro Person
      • Bei Flügen über 3.500 km: €600 pro Person
      Eine Entschädigung kann in außergewöhnlichen Umständen, wie schweren Wetterbedingungen oder Streiks der Flugsicherung, ausgeschlossen sein. Wenn die Verspätung oder Annullierung jedoch im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt, haben Sie das Recht, Entschädigung zu verlangen. Bewahren Sie stets Ihre Bordkarte und Ihre Buchungsunterlagen auf und dokumentieren Sie alle Kommunikationen mit TUIfly, um Ihren Anspruch zu belegen.

      Entschädigungsansprüche bei verspäteten und annullierten Flügen

      Nach der EU-Verordnung 261/2004 können Sie Entschädigung geltend machen, wenn Ihr TUIfly-Flug um drei Stunden oder mehr verspätet war, kurzfristig annulliert wurde (weniger als 14 Tage), oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde. Die Verordnung gilt, wenn Ihr Flug innerhalb der EU gestartet ist oder wenn Sie mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft wie TUIfly (X3) in die EU fliegen. Die Entschädigungsbeträge sind strikt nach der Flugdistanz festgelegt, um eine faire Behandlung aller Passagiere sicherzustellen.

      Zum Beispiel: Wenn Ihr TUIfly-Flug von Deutschland nach Spanien (unter 1.500 km) aufgrund von Gründen, die in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen, um mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie Anspruch auf €250. Bei längeren Flügen, zum Beispiel von Deutschland nach Ägypten (über 3.500 km), erhöht sich die Entschädigung auf €600 pro Passagier. Denken Sie daran, dass Ihre Rechte unabhängig vom Ticketpreis oder der Reiseklasse geschützt sind.

      Wie Voos Ihnen bei Ihrem Entschädigungsanspruch helfen kann

      Wenn Ihr TUIfly (X3)-Flug verspätet oder annulliert wurde, kann Voos Ihnen helfen, Ihre Berechtigung zu prüfen und Ihren Entschädigungsanspruch durchzusetzen. Unser Expertenteam prüft Ihren Fall und kontaktiert die Fluggesellschaft in Ihrem Namen. Es fallen keine Vorausgebühren an – Sie zahlen nur, wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist. Je nach den Umständen Ihres Fluges können Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu €600 pro Person haben.

      • Sammeln Sie Ihre Flugnummer und Buchungsdaten
      • Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket auf
      • Dokumentieren Sie die Kommunikation mit TUIfly
      • Prüfen Sie noch heute, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben

      Voos setzt sich dafür ein, den Entschädigungsprozess einfach und risikofrei zu gestalten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004 verletzt wurden, kontaktieren Sie Voos, um mit Ihrem Entschädigungsanspruch zu beginnen.

      Andere Flughäfen, an denen wir Ihnen zu Entschädigung verhelfen können:

      Andere Fluggesellschaften, bei denen wir Sie unterstützen können:

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