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      Über die Fluggesellschaft dba (di)

      dba (di) war eine bedeutende deutsche Fluggesellschaft, bekannt für ihr Engagement, zuverlässige und preiswerte Luftbeförderung in ganz Europa anzubieten. In den frühen 1990er Jahren gegründet, baute die Airline ihr Streckennetz schnell aus und konzentrierte sich dabei hauptsächlich auf Geschäfts- und Urlaubsverbindungen innerhalb Deutschlands und in benachbarte Länder. Bekannt für Pünktlichkeit und kundenorientierten Service, hatte dba (di) zum Ziel, Flugreisen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Fluggesellschaft betrieb eine moderne Flotte und genoss einen guten Ruf für Sicherheit und operative Effizienz. Im Laufe der Jahre erweiterte dba (di) ihre Ziele und bot Passagieren eine bequeme Wahl für Inlands- und Kurzstreckenverbindungen ins Ausland. Die Airline legte Wert auf transparente Preisgestaltung, flexible Buchungsoptionen und ein angenehmes Flugerlebnis. Heute wirkt ihr Erbe weiterhin in der regionalen Luftfahrtbranche nach.

      Mit einer Flottengröße von etwa 30 Flugzeugen bediente dba (di) auf dem Höhepunkt mehr als 25 Ziele. Die Airline setzte vorwiegend Modelle der Boeing 737 und Fokker 100 ein, bekannt für ihre Effizienz und Zuverlässigkeit. Ihr Streckennetz umfasste wichtige deutsche Städte wie Berlin, München und Frankfurt sowie beliebte europäische Ziele wie Wien, Zürich und Paris. Für weitere Informationen, besuchen Sie die offizielle dba (di)-Website.

      Flottengröße, Ziele und Flugzeugtypen

      • Flottengröße: 30 Flugzeuge
      • Ziele: Über 25 in Deutschland und Europa
      • Flugzeugtypen: Boeing 737-Serie, Fokker 100

      Fluggastrechte: Verspätungen und Annullierungen

      Als Passagier einer dba (di)-Flugverbindung sind Sie durch die europäischen Fluggastrechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 geschützt (häufig EU 261 oder EG 261 genannt). Diese Verordnung stellt sicher, dass Reisende im Falle erheblicher Flugverspätungen, Annullierungen oder bei Überbuchung und verweigerter Beförderung entschädigt werden. Damit Sie Anspruch auf Entschädigung haben, muss Ihr Flug entweder von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft wie dba (di) in der EU landen, unabhängig vom Abflugort.

      Wenn Ihr Flug bei Ankunft um mehr als drei Stunden verspätet ist oder Ihr Flug ohne mindestens 14 Tage vorherige Ankündigung annulliert wurde, können Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die Höhe der möglichen Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

      • Für Flüge bis zu 1,500 km: €250 pro Passagier
      • Für Flüge zwischen 1,500 km und 3,500 km: €400 pro Passagier
      • Für Flüge über 3,500 km: €600 pro Passagier

      Die Anspruchsberechtigung für Entschädigungen unterliegt bestimmten Bedingungen, und außergewöhnliche Umstände (wie schweres Wetter oder Sicherheitsrisiken) können die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung befreien. Wenn die Verspätung oder Annullierung jedoch auf betriebliche Probleme innerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft zurückzuführen ist, haben Sie das Recht, Entschädigung zu verlangen. Bewahren Sie stets Ihre Bordkarte, Ihr E-Ticket und Aufzeichnungen über die Kommunikation mit der Fluggesellschaft auf, um Ihren Anspruch zu untermauern.

      Wie Voos Ihnen bei Ihrem Entschädigungsanspruch helfen kann

      Wenn Ihr dba (di)-Flug verspätet war oder annulliert wurde, kann Voos Ihren Anspruch prüfen und, falls berechtigt, diesen im Auftrag gegenüber der Fluggesellschaft verfolgen. Unser Service ist risikofrei – Gebühren fallen nur an, wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist. Je nach Einzelfall kann eine Entschädigung von bis zu €600 pro Person möglich sein.

      • Sammeln Sie Ihre Flugnummer und Buchungsdaten
      • Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket auf
      • Dokumentieren Sie die Kommunikation mit der Fluggesellschaft
      • Prüfen Sie noch heute Ihre Anspruchsberechtigung auf Entschädigung

      Voos ist darauf spezialisiert, Reisende dabei zu unterstützen, ihre Fluggastrechte geltend zu machen und die ihnen zustehende Entschädigung nach den Vorschriften der EU 261/EG 261 zu erhalten. Versäumen Sie nicht, Ihren Anspruch geltend zu machen – Ihre Rechte sind geschützt und nach Verspätungen oder Annullierungen mit dba (di) ist häufig eine Entschädigung möglich.

      Kurzinfos

      • Fluggesellschaft: dba (di)
      • Flottengröße: 30 Flugzeuge
      • Hauptziele: Deutschland & Europe
      • Flugzeuge: Boeing 737, Fokker 100
      • Website: www.dba.de
      Tipp: Unter EU 261 könnten Sie Anspruch auf bis zu €600 Entschädigung für Flugverspätungen oder Annullierungen haben. Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung und machen Sie Ihre Rechte geltend!

      Entschädigungsbeträge

      • Bis zu 1,500 km: €250
      • 1,500 – 3,500 km: €400
      • Über 3,500 km: €600

      Entschädigung gilt für Flüge, die in der EU starten, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Verspätungen müssen über 3 Stunden betragen, oder Annullierungen müssen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung erfolgt sein.

      Latest Flights delays and cancellations for dba

      Andere Flughäfen, an denen wir Ihnen zu Entschädigung verhelfen können:

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