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Flughafen Zürich, auch bekannt als Flughafen Zürich, ist der größte internationale Flughafen in der Schweiz und dient als Hauptdrehkreuz für die Stadt Zürich. Bekannt für seine Effizienz und modernen Einrichtungen bietet der Flughafen Zürich Reisenden ein reibungsloses und bequemes Erlebnis mit einer breiten Palette an Dienstleistungen und Annehmlichkeiten. Der Flughafen verfügt über drei Passagierterminals und ist ein wichtiges Tor, das die Schweiz mit Zielen in ganz Europa und der Welt verbindet.
Strategisch nur 13 Kilometer (8 Meilen) nördlich des Stadtzentrums von Zürich gelegen, ist der Flughafen Zürich leicht mit verschiedenen Verkehrsmitteln erreichbar. Er ist von mehreren nahegelegenen Städten und Gemeinden umgeben, darunter Kloten, Opfikon und Glattbrugg, und bildet somit ein zentrales Drehkreuz für die Region Zürich. Der Flughafen ist für Pünktlichkeit, Sauberkeit und Passagierkomfort bekannt und rangiert konstant unter den besten Flughäfen Europas.
Der Flughafen Zürich liegt in der mitteleuropäischen Zeitzone (MEZ, UTC +1) und stellt in den Sommermonaten auf Sommerzeit (MESZ, UTC +2) um.
Der Flughafen ist etwa 13 Kilometer (8 Meilen) vom Stadtzentrum Zürich entfernt und damit ein bequemer Einstiegspunkt für Reisende in die größte Stadt der Schweiz.
Flughafen Zürich umfasst drei Terminal-Gates: A, B und E.
Besuchen Sie die offizielle Website des Flughafens Zürich für weitere Informationen: https://www.flughafen-zuerich.ch/
Wenn Ihr Flug vom Flughafen Zürich verspätet oder annulliert wurde, können Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung nach den europäischen Vorschriften haben, insbesondere der EU-Verordnung 261/2004 (EU 261 oder EG 261). Diese Fluggastrechte gelten, wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen, wie z. B. dem Flughafen Zürich, abging, unabhängig von der Fluggesellschaft, oder wenn Sie mit einer EU-Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU-Land in Zürich gelandet sind.
Die Entschädigungsbeträge richten sich nach der Flugstrecke und der Länge der Verspätung. Für Flüge unter 1.500 Kilometern können Sie bis zu €250 pro Passagier geltend machen. Für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern kann die Entschädigung bis zu €400 pro Passagier betragen. Für Langstreckenflüge über 3.500 Kilometern können Sie im Falle einer Verspätung von drei Stunden oder mehr oder einer Annullierung ohne ausreichende Vorankündigung bis zu €600 pro Passagier erhalten.
Ihr Anspruch auf Entschädigung nach EU 261 besteht, wenn:
Um Ihre Erfolgschancen für eine Entschädigungsforderung zu erhöhen, sollten Sie:
Am Flughafen Zürich sind Entschädigungsforderungen aufgrund des hohen Aufkommens an europäischen und internationalen Flügen häufig. Wenn Sie eine Flugverspätung, Annullierung oder die Verweigerung des Boardings erlebt haben, können Ihnen beträchtliche Entschädigungszahlungen zustehen. Prüfen Sie stets Ihre Rechte und verfolgen Sie Ihre Forderung, um das Ihnen nach EU-Recht zustehende Entschädigungsanspruch durchzusetzen.
Wenn Ihr Flug vom Flughafen Zürich verspätet oder annulliert wurde, kann Voos Ihren Anspruch prüfen und ihn, falls berechtigt, im Auftrag bei der Fluggesellschaft geltend machen. Unser Service ist risikofrei – Gebühren werden nur im Erfolgsfall erhoben. Je nach Ihrem konkreten Fall kann eine Entschädigung von bis zu €600 pro Person möglich sein.
Fluggastentschädigung ist Ihr Recht als Passagier am Flughafen Zürich. Verpassen Sie nicht die Möglichkeit, das einzufordern, was Ihnen bei verspäteten oder annullierten Flügen gemäß EU 261/EG 261 zusteht.
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