Ihre Entschädigung prüfen

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      Flughäfen und Informationen zur Flugentschädigung

      Erkunden Sie wichtige Reiseinformationen, Flughafenservices und Ihre Rechte als Flugpassagier beim Fliegen zu oder von Flughäfen weltweit.

      Flughäfen spielen eine entscheidende Rolle im globalen Luftverkehr und verbinden täglich Millionen von Passagieren mit nationalen und internationalen Zielen. Ob Sie geschäftlich, privat oder im Transit unterwegs sind, das Verständnis von Flughafenservices und Passagierrechten kann Ihre Reise reibungsloser und sicherer machen. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über Flughäfen und einen umfassenden Leitfaden zu Flugentschädigungsregelungen, die Reisende bei Störungen schützen.

      Was Sie an großen Flughäfen erwarten können

      • Passagierterminals mit Check-in, Lounges, Gates und Einzelhandelsangeboten
      • Inlands- und internationale Flugverbindungen
      • Transportmöglichkeiten wie Taxi, Zug, Bus und Shuttleservices
      • Sicherheits-, Zoll- und Einwanderungsabfertigung
      • Gastronomie-, Einkaufs- und Flughafenhotelangebote

      Übliche Reisedienste an Flughäfen

      • Gepäckabfertigung und Service für verlorenes Gepäck
      • Mietwagenzentren und Verkehrsknotenpunkte
      • VIP-Lounges und Partnerlounges der Fluggesellschaften
      • Flughafen-WLAN, Informationsschalter und Mobilitätshilfe
      • Duty-Free-Shopping in internationalen Terminals

      Ihre Rechte bei Flugstörungen

      Flugverspätungen und Annullierungen sind an Flughäfen weltweit aufgrund hohen Verkehrsaufkommens, Wetterbedingungen, betrieblicher Probleme oder airlinebezogener Ursachen häufig. Internationale Gesetze wie EC 261/2004 und die britischen Passagierrechte schützen Reisende und können ihnen je nach Entfernung und Umständen eine Entschädigung von bis zu €600 pro Passagier zusprechen.

      Wann können Sie Entschädigung beanspruchen?

      • Flüge, die am Endziel mehr als 3 Stunden verspätet ankommen
      • Flüge, die innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug annulliert werden
      • Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung
      • Flüge, die von der EU/UK abfliegen oder mit einer EU/UK-Fluggesellschaft in die EU/UK ankommen

      Geltungsbereich von EC 261 / UK 261

      Streckenart EU/UK Fluggesellschaft Nicht-EU Fluggesellschaft
      Departing from EU/UK ✔ Abgedeckt ✔ Abgedeckt
      Arriving to EU/UK ✔ Abgedeckt ✖ Nicht abgedeckt

      Entschädigungsbeträge bei Flugstörungen

      Je nach Flugentfernung gelten nach EC 261 folgende Entschädigungsbeträge:

      Flight Distance Compensation
      Up to 1,500 km €250 pro Passagier
      1,500 – 3,500 km €400 pro Passagier
      Over 3,500 km €600 pro Passagier

      Flughäfen mit hohem internationalen Verkehrsaufkommen erleben häufig Langstreckenverspätungen, die eher für die höchste Entschädigungsstufe in Frage kommen.

      Außergewöhnliche Umstände (keine Entschädigung)

      Es gibt Situationen, in denen Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Entschädigungen für Verspätungen zu zahlen:

      • Schweres Wetter und Stürme
      • Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung
      • Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität
      • Medizinische Notfälle
      • Naturkatastrophen und Vulkanasche

      Fälle, die Anspruch begründen

      • Technische Probleme mit dem Flugzeug
      • Betriebliche Probleme der Fluggesellschaft
      • Personalmangel in der Crew oder Personalprobleme
      • Verspätete ankommende Flugzeuge, die in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen

      Anspruch auf Betreuung an Flughäfen

      Unabhängig davon, ob eine Entschädigung greift, müssen Fluggesellschaften bei längeren Verspätungen Betreuungsleistungen anbieten:

      • Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen bei längeren Wartezeiten
      • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Telefon)
      • Hotelunterkunft bei Übernachtungsverspätungen
      • Transport zwischen Hotel und Flughafen

      Passagiere können Erstattung beanspruchen, wenn diese Leistungen nicht erbracht werden.

      Was Sie nach einer Verspätung oder Annullierung tun sollten

      • Bewahren Sie Ihren Boardingpass und Buchungsbestätigungen auf
      • Machen Sie Fotos von den am Flughafen angezeigten Verspätungsinformationen
      • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Verspätungsgrundes an
      • Bewahren Sie Belege für Mahlzeiten, Hotels oder Transport auf
      • Dokumentieren Sie Ihre Ankunftszeit am Endziel

      Die meisten Entschädigungsansprüche können je nach Land bis zu drei Jahre nach der Störung geltend gemacht werden.

      Andere Flughäfen, an denen wir Ihnen zu Entschädigung verhelfen können:

      Andere Fluggesellschaften, bei denen wir Sie unterstützen können:

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