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Erkunden Sie wichtige Reiseinformationen, Flughafenservices und Ihre Rechte als Flugpassagier beim Fliegen zu oder von Flughäfen weltweit.
Flughäfen spielen eine entscheidende Rolle im globalen Luftverkehr und verbinden täglich Millionen von Passagieren mit nationalen und internationalen Zielen. Ob Sie geschäftlich, privat oder im Transit unterwegs sind, das Verständnis von Flughafenservices und Passagierrechten kann Ihre Reise reibungsloser und sicherer machen. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über Flughäfen und einen umfassenden Leitfaden zu Flugentschädigungsregelungen, die Reisende bei Störungen schützen.
Flugverspätungen und Annullierungen sind an Flughäfen weltweit aufgrund hohen Verkehrsaufkommens, Wetterbedingungen, betrieblicher Probleme oder airlinebezogener Ursachen häufig. Internationale Gesetze wie EC 261/2004 und die britischen Passagierrechte schützen Reisende und können ihnen je nach Entfernung und Umständen eine Entschädigung von bis zu €600 pro Passagier zusprechen.
| Streckenart | EU/UK Fluggesellschaft | Nicht-EU Fluggesellschaft |
|---|---|---|
| Departing from EU/UK | ✔ Abgedeckt | ✔ Abgedeckt |
| Arriving to EU/UK | ✔ Abgedeckt | ✖ Nicht abgedeckt |
Je nach Flugentfernung gelten nach EC 261 folgende Entschädigungsbeträge:
| Flight Distance | Compensation |
|---|---|
| Up to 1,500 km | €250 pro Passagier |
| 1,500 – 3,500 km | €400 pro Passagier |
| Over 3,500 km | €600 pro Passagier |
Flughäfen mit hohem internationalen Verkehrsaufkommen erleben häufig Langstreckenverspätungen, die eher für die höchste Entschädigungsstufe in Frage kommen.
Es gibt Situationen, in denen Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Entschädigungen für Verspätungen zu zahlen:
Unabhängig davon, ob eine Entschädigung greift, müssen Fluggesellschaften bei längeren Verspätungen Betreuungsleistungen anbieten:
Passagiere können Erstattung beanspruchen, wenn diese Leistungen nicht erbracht werden.
Die meisten Entschädigungsansprüche können je nach Land bis zu drei Jahre nach der Störung geltend gemacht werden.
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