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Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Fluggast und wann Sie Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten oder annullierten Flügen haben, unabhängig davon, mit welcher Fluggesellschaft Sie fliegen.
Flugstörungen betreffen jedes Jahr Millionen von Passagieren bei allen großen Fluggesellschaften. Egal, ob Sie eine Verspätung, Annullierung, verpasste Anschlussverbindung oder die Verweigerung der Beförderung erleben – internationale Fluggastregelungen stellen sicher, dass Reisende geschützt sind und möglicherweise Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Diese Seite bietet einen vollständigen Überblick über Ihre Rechte beim Fliegen mit jeder Fluggesellschaft weltweit.
| Streckenart | EU/UK-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
|---|---|---|
| Abflüge von EU/UK | ✔ Abgedeckt | ✔ Abgedeckt |
| Ankünfte in der EU/UK | ✔ Abgedeckt | ✖ Nicht abgedeckt |
Nach EC 261 können Fluggäste je nach Flugdistanz eine Entschädigung erhalten. Diese Entschädigungsregeln gelten unabhängig davon, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt.
| Flugdistanz | Entschädigungsbetrag |
|---|---|
| Bis zu 1.500 km | €250 pro Passagier |
| 1.500 – 3.500 km | €400 pro Passagier |
| Über 3.500 km | €600 pro Passagier |
Interkontinentale Flüge und Langstreckenrouten qualifizieren sich oft für die höchste Entschädigung. Einige der weltweit verkehrsreichsten Fluggesellschaften erleben häufige Störungen, weshalb es sich lohnt, Ihre Anspruchsberechtigung zu prüfen, wann immer Ihr Flug erheblich verspätet ankommt.
Fluggesellschaften müssen keine Entschädigung für Verspätungen oder Annullierungen zahlen, die durch Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle verursacht wurden:
Entschädigung wird in der Regel gezahlt, wenn die Ursache in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt:
Unabhängig von der Anspruchsberechtigung müssen Fluggesellschaften je nach Dauer der Verspätung Betreuungsleistungen anbieten:
Passagiere können die Erstattung angemessener Ausgaben verlangen, wenn die Fluggesellschaft diese Leistungen nicht bereitstellt.
In der Regel können Sie Entschädigung für Flüge beantragen, die in den letzten 3 Jahre gestört wurden, je nach geltendem Recht.
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