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Swiss International Air Lines (LX), allgemein bekannt als SWISS, ist die nationale Fluggesellschaft der Schweiz und Mitglied der Lufthansa Group. Mit Betrieb von ihrem Hauptdrehkreuz am Flughafen Zürich verbindet SWISS die Schweiz mit Europa und der Welt und bietet eine Mischung aus Schweizer Gastfreundschaft und Premium-Services. Die Fluggesellschaft ist bekannt für ihre Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und ihr Engagement für den Komfort der Passagiere. SWISS bietet verschiedene Kabinenklassen an, darunter Economy, Premium Economy, Business und First Class, und richtet sich sowohl an Freizeitreisende als auch an Geschäftsreisende.
Die Fluggesellschaft legt großen Wert auf Nachhaltigkeit und erneuert kontinuierlich ihre Flotte, um treibstoffeffizientere und umweltfreundlichere Flugzeuge einzusetzen. SWISS ist Mitglied der Star Alliance, was Passagieren nahtlose Verbindungen und Vorteile in einem globalen Netzwerk ermöglicht. Mit einem Fokus auf Sicherheit und Service hat sich SWISS als führende Fluggesellschaft in Europa und darüber hinaus etabliert.
Für weitere Informationen und zur Buchung von Flügen besuchen Sie die offizielle Website: www.swiss.com
Als Passagier von Swiss International Air Lines sind Sie durch starke europäische Fluggastrechtsvorschriften geschützt, einschließlich der EU-Verordnung 261/2004 (häufig bekannt als EU 261 oder EG 261). Wenn Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde, könnten Sie je nach den Umständen Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Rechte gelten, wenn Ihr Flug von einem Flughafen in der EU abfliegt oder wenn Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft wie SWISS in die EU fliegen, selbst wenn Ihre Reise außerhalb der EU begonnen hat.
Nach EU 261 werden die Entschädigungsbeträge durch die Flugstrecke und die Dauer der Verspätung bestimmt. Für Flüge bis zu 1.500 Kilometern können Sie Anspruch auf 250 € pro Person haben. Für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern kann die Entschädigung bis zu 400 € pro Person betragen. Für Langstreckenreisen über 3.500 Kilometern kann die Entschädigung bis zu 600 € pro Person betragen. Wenn Ihr Flug mit SWISS bei der Ankunft um mehr als drei Stunden verspätet war oder weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde, könnten Sie einen berechtigten Anspruch auf Entschädigung haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass außergewöhnliche Umstände, wie schweres Wetter oder Streiks der Flugsicherung, die Fluggesellschaft von der Zahlung einer Entschädigung befreien können. Technische Probleme oder Personalengpässe werden jedoch in der Regel nicht als außergewöhnlich angesehen. Bewahren Sie stets Ihre Reisedokumente und jegliche Korrespondenz mit der Fluggesellschaft auf, um Ihren Anspruch zu unterstützen.
Wenn Ihr SWISS-Flug verspätet oder annulliert wurde, kann Voos Ihren Fall prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung der Entschädigung helfen. Unser Team übernimmt den Prozess von Anfang bis Ende, und Sie zahlen nur eine Gebühr, wenn wir Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen. Je nach Flugstrecke und Umständen können Sie nach EU 261 Anspruch auf bis zu 600 € pro Person haben.
Voos ist auf die Geltendmachung von Entschädigungen bei verspäteten und annullierten Flügen mit SWISS und anderen europäischen Fluggesellschaften spezialisiert. Schützen Sie Ihre Rechte und lassen Sie uns Ihnen helfen, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
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